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Luxemburg ist das erste Land in Europa, das den Konsum und Selbstanbau von Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisiert hat

In wenigen Monaten wird es Erwachsenen in Luxemburg erlaubt sein, Cannabis zu Hause anzubauen und zu konsumieren. Dies kündigte die Regierung des Großherzogtums am 22. Oktober an. Wie die Minister für Gesundheit, auswärtige Angelegenheiten, Inneres und Justiz gemeinsam bestätigt haben, darf jeder Haushalt bis zu vier Cannabispflanzen für den Eigenbedarf in der Wohnung oder im Garten anbauen. Auch die Einfuhr von Saatgut wird erlaubt sein, und die Diskussion über die lokale Produktion ist im Gange.

Ein wichtiger erster Schritt zur Eindämmung des illegalen Handels nach dem Scheitern der Prohibition

Nach dem Scheitern des Versuchs, den Handel durch ein Verbot einzudämmen, wird dieses neue Gesetz alle Grundlagen umstoßen, auf denen der luxemburgische Ansatz zum Umgang mit Cannabis beruhte. Sogar die Vermarktung von Saatgut wird erlaubt, und zwar ohne Mengen- oder THC-Grenzwerte. Der Import und Kauf von Saatgut wird sowohl online als auch in Geschäften möglich sein. Darüber hinaus gibt es bereits Pläne, die Erzeugung von Saatgut für kommerzielle Zwecke zuzulassen. Das Projekt hat sich jedoch durch Covid-19 verzögert, so dass die staatlich regulierte nationale Produktions- und Vertriebskette noch nicht eingerichtet ist. Wie Justizminister Sam Tanson erklärt, ist diese Gesetzesänderung als ein erster Schritt zu einer wirksamen Drogenbekämpfung zu sehen. Für sie besteht Handlungsbedarf, denn "Cannabis ist die am meisten konsumierte Droge und macht einen großen Teil des illegalen Handels aus". Ziel ist es, dass die Verbraucher nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen, indem sie Cannabis zu Hause anbauen oder konsumieren, und gleichzeitig die illegale Kette von der Produktion über den Transport bis zum Verkauf und all das damit verbundene Elend nicht unterstützen. "Wir wollen alles tun, was wir können, um immer mehr Menschen vom illegalen Schwarzmarkt wegzubringen", fügte sie hinzu.

Ein freizügigeres und flexibleres Gesetz

Der Konsum, die Beförderung und der Verkauf von Cannabis oder Cannabisprodukten in der Öffentlichkeit, ob kostenlos oder nicht, sind weiterhin verboten. Jeder Erzeuger muss sich auf seinen gewöhnlichen Wohnsitz, einschließlich Terrasse oder Balkon, beschränken. Dennoch werden der Besitz und der Transport von Cannabis ab einer Menge von drei Gramm als einfaches Vergehen und nicht mehr als Straftat eingestuft. Ab drei Gramm und für Autofahrer gilt weiterhin die Nulltoleranz.

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